AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der

Sparkassen Consulting GmbH
-im folgenden Auftragnehmer-

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber für alle Aufträge, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

§ 2 Gegenstand

Gegenstand des Vertrags ist die im Projektauftrag festgelegte Leistung, die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter des Auftragnehmers ausgeführt wird.

§ 3 Geheimhaltung/Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer wird die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt werdenden Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich behandeln, solange und soweit diese nicht rechtmäßig allgemein bekannt geworden sind oder der Auftraggeber einer Weitergabe schriftlich zugestimmt hat.

(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche von ihm zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten eingesetzten Mitarbeiter, Unternehmen und sonstige Erfüllungsgehilfen zu einer Geheimhaltung im gleichen Umfang zu verpflichten.

(3) Darüber hinaus wird der Auftragnehmer die nach der DSGVO erforderlichen organisatorischen und technischen Maßnahmen treffen. Diese Verpflichtungen sind zeitlich unbegrenzt. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass von ihm beauftragte Dritte oder eingesetzte Arbeitnehmer in gleichem Umfang auf den Datenschutz verpflichtet sind.

§ 4 Rückgabe von Unterlagen

Nach Beendigung des Vertrages gibt der Auftragnehmer alle in Erfüllung des Auftrages erlangten Unterlagen und Daten und davon angefertigte Kopien an den Auftraggeber heraus. Elektronische Daten werden, gegebenenfalls nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen, gelöscht.

§ 5 Rechte des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erbringung der geschuldeten Leistung Dritter zu bedienen.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Tätigkeiten des Auftragnehmers zu unterstützen, insbesondere hat der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre zu schaffen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen u. a., dass der Auftraggeber nach Vorgabe des Auftragnehmers

Arbeitsräume für die Mitarbeiter des Auftragnehmers einschließlich aller vom Auftragnehmer angeforderten Arbeitsmittel zur Verfügung stellt,

eine Kontaktperson benennt, die den Mitarbeitern des Auftragnehmers während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht. Der Auftraggeber hat die Kontaktperson durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zu ermächtigen, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrags als Zwischenentscheidung notwendig sind,

den Mitarbeitern des Auftragnehmers jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen versorgt,

im Falle von Programmarbeiten Rechnerzeiten (inkl. Operating), Testdaten und Datenerfassungskapazitäten nach Anforderung des Auftragnehmers rechtzeitig zur Verfügung stellt.

§ 7 Datensicherheit

Der Auftraggeber hat, soweit er Daten dem Auftragnehmer oder von diesem beauftragten Dritten übermittelt oder in sonstiger Weise im Rahmen des Vertrages zur Verfügung stellt, Sicherungskopien herzustellen.

§ 8 Haftung

(1) Haftungsbegrenzung:

Der Auftragnehmer haftet bei Schäden aller Art, auch für unerlaubte Handlungen, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit und der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vorhersehbaren typischen Schaden beschränkt, im Übrigen ist sie ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Schadenersatzansprüche wegen des Fehlens etwa abgegebener Zusicherungen sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ein Mitverschulden des Auftraggebers wird zu Gunsten des Auftragnehmers berücksichtigt.

Bei Datenverlust oder -beschädigung haftet der Auftragnehmer nur in Höhe der Wiederherstellungskosten bei Vorliegen von Sicherungskopien.

(2) Haftung aus übergegangenem Recht:

Die Regelungen gelten auch für Ansprüche des Auftraggebers aus übergegangenem Recht.

(3) Haftungsbegrenzung zu Gunsten Dritter:

Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Schutzrechte

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die von ihm an den Auftragnehmer überlassenen Daten frei von Schutzrechten Dritter sind und deren Nutzung durch den Auftragnehmer im Rahmen des Vertrages nicht in Rechte Dritter eingreift. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter aus Rechtsverletzungen frei.

§ 10 Auftragsverzögerungen

Sollte der Auftragnehmer erkennen, dass Abweichungen von vorgesehenen Durchführungsterminen oder andere Verzögerungen zu erwarten sind, ist der Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen.

§ 11 Honorare, Nebenkosten, Fälligkeit, Terminabsagen

Das Entgelt für die Dienste des Auftragnehmers wird nach der von dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern für ihre Tätigkeit aufgewendeten Zeit pro Stunde berechnet, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird. Reisezeiten werden nicht berechnet. Wird nach Arbeitstagen abgerechnet, so ist Maßstab ein 8-Stunden-Tag.

Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Sämtliche Rechnungsbeträge, insbesondere Honorare, Spesen, Nebenkosten, verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

Werden fest vereinbarte Projekttage durch den Auftraggeber innerhalb einer kürzeren Frist als zwölf Werktagen abgesagt und hat der Auftraggeber dies zu vertreten, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50 % des für den ausgefallenen Termin vereinbarten Tageshonorars – bei einem vereinbarten Festpreis wird der Standardtagessatz zugrunde gelegt –  ohne Nebenkosten zzgl. nachgewiesener Stornokosten zu zahlen. Bei Absagen kürzer als drei Werktagen, werden 75 % des vereinbarten Tagessatzes – bei einem vereinbarten Festpreis wird der Standardtagessatz zugrunde gelegt – ohne Nebenkosten zzgl. nachgewiesener Stornokosten berechnet. Ist der Auftragnehmer in der Lage, einen höheren Schaden infolge der Absage nachzuweisen, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen. Vom Auftragnehmer zugesagte Fristen für die Erbringung der Leistung verlängern (z. B. fest vereinbarte Termine für Ergebnispräsentationen) sich um den Zeitraum zwischen dem stornierten ursprünglich vereinbarten Termin und dem Ersatztermin.

§ 12 Mindestlohn

Den Mitarbeitern der Sparkassen Consulting sowie deren Subunternehmern wird der gesetzliche Mindestlohn gezahlt.

Die Sparkassen Consulting und ihre Subunternehmen sind nicht von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen.

§ 13 Sonstiges

Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sind einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages unwirksam, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommen.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform. Gerichtsstand für beide Parteien ist München.

 

Version 2018_08