Sind alle aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Realkredit-Privilegierung umgesetzt?

Der Einstieg in das Pfandbriefgeschäft erscheint aufgrund der Noch-Niedrigzinsphase auf den ersten Blick wirtschaftlich wenig sinnvoll, da dem Kunden die Einlagen für die Refinanzierung quasi kostenlos zur Verfügung stehen.

Jedoch gilt: Durch Erzeugung deckungsfähiger Darlehen nach BelWertV kann die sogenannte Realkredit-Privilegierung genutzt werden – Kreditinstitute müssen gem. §35 SolvV grundpfandrechtlich abgesicherte Immobilienfinanzierungen mit weniger Eigenkapital unterlegen. Interessant für die Sparkassen ist hier die Entlastung von der aufsichtlichen Anrechnung der Eigenmittel. Durch die Bankenaufsicht wird eine bankindividuelle Eigenkapitalforderung (SREP) verhängt. Sparkassen, die einer SREP-Festsetzung unterzogen wurden, hatten verschiedene Zuschläge von einem bis sechs Prozent. Daraus resultiert, dass der bereits erteilte bzw. der noch ausstehende individuelle Eigenkapitalbescheid eine erhebliche Mehrbelastung bei der Eigenkapitalanrechnung bedeuten kann. Für das Pfandbriefgeschäft spricht auch, dass weitere Erträge bzw. geringere Aufwendungen möglich sind.

Voraussetzungen für die Einführung

Wegen dieser Eigenkapitalvorschriften und weiteren Ertragsgesichtspunkten wenden Sparkassen immer häufiger die Realkredit-Privilegierung und das Pfandbriefgeschäft an. Für die Einführung der Privilegierung und des Pfandbriefgeschäfts sind jedoch einige Voraussetzungen zu erfüllen.

Unter anderem gibt die Beleihungswertverordnung (BelWertV) an alle Sparkassen und Pfandbrief-Emittenten die Methodik und Form vor. Ebenfalls werden einheitlich die Kenntnisse, Fähigkeiten und die Unabhängigkeit der Wertermittler von der Bankenaufsicht geregelt.

Zum Beispiel schreibt der §6 der BelWertV vor, dass der Gutachter nach seiner Ausbildung und beruflichen Tätigkeit über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Bewertung von Immobilien verfügen muss. Dieses ist durch die privilegierende Sparkasse nachzuweisen. Durch das Erlangen und die damit verbundene Zertifizierung der Gutachterstufe 2, können komplexe Standardrendite-Immobilien bewertet werden. Gleiches trifft auf höherem Level für die Bewertung von Spezial- oder Managementbetreiber-Immobilien zu. Außerdem müssen Gutachter über eine einschlägige Berufspraxis verfügen, die von der Zertifizierungsstelle anerkannt sein muss.

Eine Kooperation mit Nachbarinstituten wird häufig bei kleineren Sparkassen gewählt. Hierdurch werden die Anforderungen erfüllt, obwohl die einzelne Sparkasse oft nicht über die erforderliche Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter verfügt.

Eine weitere Vorschrift ist, dass der Gutachter unabhängig sein muss. Diese Regelung findet man in §7 Abs.1 BelWertV wieder. Der Mitarbeiter darf in keine Kreditbearbeitungs- oder Kreditentscheidungsprozesse eingebunden sein. Weitere Rahmenbedingungen sind in der Eigenmittelverordnung (CRR – Capital Requirements Regulation) zum Beispiel hinsichtlich der Wertüberprüfung und des Hard Tests geregelt.

Die Sparkassen Consulting bietet verschiedene Formen der Unterstützung an:

  • Für diejenigen Sparkassen, welche die Realkreditprivilegierung und/oder das Pfandbrief-Pooling einführen möchten, leisten wir Unterstützung bei der Umsetzung der Anforderungen.
  • Für die Häuser, die bereits nach BelWertV die BLW ermitteln, bieten wir einen Check zur Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen.

Unterstützung bei der Einführung der BelWertV-Anforderungen

Die Unterstützung der Sparkasse bei der Umsetzung der Anforderungen der BelWertV ist abhängig von den bestehenden Prozessen der Sparkasse.

  1. Zunächst wird der Status der Sparkasse erhoben.
  2. Danach wird in verschiedenen Workshops das Konzept zur Umsetzung der BelWertV erarbeitet und anhand der Anforderungen der BelWertV zusammengestellt. Alle möglichen Erleichterungen sollten Berücksichtigung finden.
  3. Ein Maßnahmenplan stellt die Umsetzung des Konzepts sicher.

BelWertV-Check

In zwei bis fünf Tagen – je nach Anforderung der Sparkasse – erhält diese eine fundierte Beurteilung hinsichtlich ihres BelWertV-Umsetzungsstandes.

  • Zunächst werden die relevanten Anweisungen sowie wesentliche Angaben zur Aufbauorganisation auf die formelle Einhaltung der BelWertV geprüft.
  • Weiterhin wird die Einhaltung der BelWertV anhand der Sichtung von BLW-Ermittlungen (Echtfälle) mithilfe von Stichproben überprüft.
  • Im Anschluss daran werden die Mitarbeiter, die in den Wertermittlungsprozess einbezogen sind, zum Ablauf einzelner Tätigkeiten sowie über die real ablaufenden Prozesse interviewt.
  • Sämtliche aufgenommenen Daten aus Anweisungen, Kreditakten sowie Interviews werden mit Hilfe eines Analyse-Tools ausgewertet. Im Ergebnis wird der Sparkasse der Umsetzungsgrad der BelWertV ausgewiesen und die Ergebnisse werden dem Vorstand und den betroffenen Führungskräften präsentiert. Der erreichte Umsetzungsstand und noch offene Punkte werden erläutert und Handlungsvorschläge unterbreitet, wie die bestehenden Defizite überwunden werden können.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der Anforderungen oder bewerten Ihren Umsetzungsstand. Wir stellen Ihnen gerne unsere Unterstützungsleistungen persönlich vor und gehen den Weg mit Ihnen gemeinsam.

Sprechen Sie uns gerne an – wir freuen uns auf Sie!